Arbeitsmedizin
Körperlich und psychisch gesunde Mitarbeiter sind der Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens!
Dafür biete ich Ihnen als Fachärztin für Arbeitsmedizin ein umfassendes Beratungs- und Untersuchungsangebot des gesamten Spektrums eines Betriebsarztes an.
Aufgaben der Arbeitsmediziners im klassischen Arbeitsschutz sind im § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und werden in der „Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV 2) umfassend erläutert.
Betriebsmedizinische Leistungen
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Etablierung der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen: seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 besteht für Unternehmen explizit die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen, diese zu dokumentieren und Maßnahmen abzuleiten. Diese Vorgabe klingt erstmal abstrakt. Doch ist es naheliegend, das Kernelement des Arbeitsschutzes – die Gefährdungsbeurteilung – auch auf den Bereich der psychischen Belastungen zu übertragen. Durch Analyse der gesamten Arbeitsumgebung mit Ihren Belastungsfaktoren ergeben sich viele Optimierungspotentiale. So erfüllen sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern verbessern die organisatorischen und kommunikativen Prozesse und steigern die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.
- Umfassender Hautschutz: Hautschutzplanberatung, Vorträge, Hautkrebsscreening, Diagnostik und Therapie berufsbedingter Hauterkrankungen
- Durchführung aller arbeitsmedizinischen Vorsorgen laut arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung: Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV). Sie bündelt alle Vorsorgeanlässe, die früher in unterschiedlichen Rechtsverordnungen und Gesetzen enthalten waren, in einer einzigen Rechtsverordnung und gibt Klarheit, wann der Arbeitgeber Vorsorge für seine Mitarbeiter zu veranlassen hat.Leitgedanke der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbmedVV ist immer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Die ärztliche Schweigepflicht gilt dabei ohne jede Einschränkung auch für den Betriebsarzt.
Ich erbringe fast alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen in meiner Praxis oder auf Wunsch auch direkt vor Ort in Ihrem Betrieb und helfe Ihnen dabei, einen Überblick zu gewinnen, welche Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter von Bedeutung sind.

- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen und Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses
- Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
- Teilnahme an regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern in den Arbeitsprozess
- Beratung zu Fragen der Ergonomie und zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
Betriebliche Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement leistet einen großen Beitrag für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Die Etablierung eines Gesundheitsmanagements ist eine nachhaltige Investition in die Kultur Ihres Unternehmens und schafft zahlreiche Synergien.
Gesundheit ist ein wichtiger Baustein Ihres Unternehmens und führt zu Erfolg und Wachstum.
Schritt für Schritt zur neuen Unternehmenskultur:
- Umfassendes Arbeitsschutzsystem
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Anwesenheitsmanagement
- Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Suchterkrankungen
- Führungskräfteschulungen zum Thema „gesundes Führen“
- Check-Up-Untersuchungen für Mitarbeiter und Führungskräfte, insbesondere Hautkrebsscreening aller Mitarbeiter
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wie Ernährungsberatung,Bewegungsangebote
- Organisation von Gesundheitstagen
- Großes Repertoire an Vorträgen zum Thema Suchtprävention, Prävention psychischer Beanspruchungen und Belastungen und Hautschutz
Zusätzliche Leistungen
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Atteste für den Sportbootführerschein